Kurz informiert 21.01.2026 – früh
Shownotes
Kurz informiert liefert täglich die wichtigsten Nachrichten zu IT, Mobilem, Gadgets, Netzpolitik & Wissenschaft – heute mit der synthetischen Stimme von Isabel Grünewald:
- Lecks bei KI-Apps https://heise.de/-11147928
- Staatstrojaner https://heise.de/-11147999
- Nvidia & Raubkopien https://heise.de/-11148103
- X-Algorithmus https://heise.de/-11147593
- Vernetzter Futternapf https://heise.de/-11148165
Redaktion: Gregor Schollmeyer
Hinweis: Dieser Podcast wird von einem Sponsor unterstützt. Alle Infos zu unseren Werbepartnern findet ihr hier: https://wonderl.ink/%40heise-podcasts
Transkript anzeigen
00:00:02: Kurz informiert bei Heise Online
00:00:04: mit der synthetischen Stimme von Isabel Grünewald.
00:00:08: Am Mittwoch, den einundzwanzigsten Januar, zwei tausendsechsundzwanzig mit der Frühausgabe.
00:00:14: Sicherheitsforscher von Covered Labs haben massive Datenlacks bei KI-Apps in Apples App Store aufgedeckt.
00:00:20: In ihrem öffentlichen Verzeichnis Firehound, listen sie fast zweihundert iOS-Apps auf, bei denen Nutzerdaten frei zugänglich waren.
00:00:29: Negativer Spitzenreiter ist eine KI Chatbot-App namens Chat&AskAI by Codeway.
00:00:35: Hier konnten über vierhundert Millionen Datensätze von mehr als achtzehn Millionen Nutzern abgerufen werden, darunter Namen, Mail-Adressen und vollständige Chat-Verläufe.
00:00:46: Die Funde werfen auch Fragen zu Apples Prüfprozess auf.
00:00:50: Der Konzern überprüft offenbar vor allem auf Mailware, jedoch nicht die Backend-Infrastruktur der Entwickler.
00:00:56: Experten vermuten, dass viele KI-Apps selbst mit KI-Hilfe entstanden sind, wodurch Entwicklern Erfahrung im Bereich Sicherheit fehlt.
00:01:05: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.
00:01:12: Grund ist das Deutsche Artikel X Gesetz, das allen neunzehn Geheimdiensten des Bundes und der Länder den Einsatz von Staatstrojanern erlaubt.
00:01:21: Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz abgelehnt.
00:01:26: Mit den Trojanern können Agenten digitale Endgeräte hacken, Daten auslesen und Kommunikation mitverfolgen.
00:01:34: Die Bürgerrechtler kritisieren, dass das Gesetz kaum Voraussetzungen für den Einsatz dieser Technologie vorsehe.
00:01:41: Ein weiteres zentrales Argument betrifft die IT-Sicherheit.
00:01:45: Staatstrojaner funktionieren meist durch das Ausnutzen von Sicherheitslücken.
00:01:49: Anstatt diese den Herstellern zu melden, halten die Dienste sie geheim.
00:01:54: Gerichtsdokumente enthöhlen, dass NVIDIA direkt Kontakt zu Annas Archiv aufgenommen hat.
00:02:00: NVIDIA wollte Zugang zu rund fünfhundert Terabyte raubkopierter Bücher für das Training seiner KI-Modelle.
00:02:07: Ein Mitarbeiter des Datenstrategie-Teams fragte nach einem beschleunigten Zugriff auf die Schattenbibliothek.
00:02:13: Die Betreiber informierten NVIDIA darüber, dass die Datensätze illegal erworben wurden.
00:02:18: NVIDIA erteilte trotzdem innerhalb einer Woche die interne Genehmigung.
00:02:23: Es ist das erste Mal, dass E-Mail-Verläufe zwischen einem großen US-Technologieunternehmen und Annas Akai veröffentlicht wurden.
00:02:31: Die Dokumente sind Teil einer Sammelklage dreier Schriftsteller gegen Nvidia, die Entschädigungen fordern.
00:02:38: Die Plattform X hat den Quellcode ihres Empfehlungsalgorithmus For You auf GitHub veröffentlicht.
00:02:44: Firmeninhaber Elon Musk kündigte an, den Code künftig alle vier Wochen zu aktualisieren.
00:02:50: Der neue Algorithmus namens Phoenix basiert auf dem KI-Modell GROC.
00:02:55: Das System analysiert die Verhaltenshistorie jedes Nutzers und sagt für jeden Beitrag mögliche Reaktionen voraus.
00:03:02: Allerdings fehlen zentrale Informationen, die konkreten Gewichtungsfaktoren, die internen Parameter des Phoenix-Modells sowie die Trainingsdaten bleiben geheim.
00:03:12: Die Veröffentlichung erfolgte unter dem Druck europäischer Regulierungsbehörden.
00:03:18: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass ein vernetzter Futternapf mit Kamera und Mikrofon keine heimliche Überwachung darstellt.
00:03:26: Die Bundesnetzagentur hatte den Vertrieb untersagt, weil sie in dem Gerät eine missbräuchliche Telekommunikationsanlage sah.
00:03:33: Das Gericht sieht das anders.
00:03:35: Das Gerät sei eher ein Futterautomat und komme dem klassischen Bild eines Roboters näher als einem Futternapf.
00:03:41: Somit könnten Kunden mit einer Überwachungsfunktion rechnen.
00:03:45: Der Händler hatte eine von der Behörde vorgeschlagene Kennzeichnung mit Kamera und Mikrofonsymbolen zuvor abgelehnt.
00:03:53: Diese und weitere aktuelle Nachrichten finden Sie ausführlich auf heise.de.
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