Kurz informiert 12.01.2026 – früh
Shownotes
Kurz informiert liefert täglich die wichtigsten Nachrichten zu IT, Mobilem, Gadgets, Netzpolitik & Wissenschaft – heute mit der synthetischen Stimme von Isabel Grünewald:
- Polen blockiert DSA https://heise.de/-11122303
- BND-Befugnisse https://heise.de/-11136509
- Cloudflare-Strafe https://heise.de/-11136843
- Enisa & KI https://heise.de/-11136924
- Schule & KI https://heise.de/-11136541
Redaktion: Gregor Schollmeyer
Hinweis: Dieser Podcast wird von einem Sponsor unterstützt. Alle Infos zu unseren Werbepartnern findet ihr hier: https://wonderl.ink/%40heise-podcasts
Transkript anzeigen
00:00:02: Kurz informiert bei Heise Online, mit der synthetischen Stimme von Isabel Grünewald.
00:00:08: Am Montag, den Zwölften Januar, im Jahr mit der Frühausgabe.
00:00:13: Polens Präsident Karol Navrocki hat sein Veto gegen die nationale Umsetzung des Digital Services Act eingelegt.
00:00:20: Damit stellt er sich an die Seite von US-Präsident Donald Trump, der die europäische Plattformregulierung scharf kritisiert.
00:00:28: Navrochi argumentiert, dass Gesetzräume Regierungsbeamten zu viel Macht über Online-Inhalte ein.
00:00:34: Das Ähnele einem, Zitat, Ministerium für Wahrheit aus George Orwells Roman, Ninzehntundundvierundachtzig.
00:00:42: Polens Digitalminister Krzysztof Gawkowski warf dem Präsidenten vor, die Sicherheit im Internet zu sabotieren.
00:00:49: Die EU-Kommission sieht den Vorgang als diplomatischen Affront.
00:00:53: Gegen Polen läuft bereits ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, weil das Land die Frist zur Benennung eines nationalen digitalen Koordinators versäumt hat.
00:01:03: Der Bundesnachrichtendienst soll nach dem Willen des Kanzleramts deutlich erweiterte Befugnisse erhalten.
00:01:09: Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor.
00:01:12: Der BND könnte künftig bis zu dreißig Prozent des gesamten Datenverkehrs am Internetknoten DECIX für ein halbes Jahr komplett speichern, inklusive aller Inhalte.
00:01:24: Bisher war nur eine Echtzeitfilterung erlaubt.
00:01:27: Unter dem Begriff Computer Network Exploitation soll der Auslandsgeheimdienst zudem eine Lizenz zum Hecken erhalten.
00:01:34: Wenn Technikkonzerne wie Google, Meta oder X bei Anfragen nicht kooperieren, dürfte der BND heimlich in deren Systeme eindringen, auch innerhalb Deutschlands.
00:01:45: Damit wäre die Grenze zwischen In- und Auslandsaufklärung kaum noch aufrecht zu erhalten.
00:01:50: Auch der Kreis der Überwachungsziele wird neu definiert.
00:01:53: Mitarbeiter von Staatsmedien autoritärer Staaten sollen künftig nicht mehr denselben Quellenschutz genießen wie unabhängige Journalisten.
00:02:02: Die italienische Kommunikationsbehörde ACCOM hat den Infrastrukturanbieter Cloudflare zu einer Geldstrafe von über vierzehn Millionen Euro verurteilt.
00:02:12: Die Behörde wirft dem US-Konzern vor, eine Auflage zum sperren illegaler Streaming-Inhalte beharrlich ignoriert zu haben.
00:02:19: Cloudflare sollte den Zugriff auf über fünfzehntausend Domains und IP-Adressen unterbinden.
00:02:25: Besonders im Fokus steht Cloudflare's öffentlicher DNS-Resolver.
00:02:30: Laut ACOM ermöglicht dieser italienischen Nutzern, Web-Sperren zu umgehen und weiterhin auf illegale Live-Übertragungen zuzugreifen.
00:02:39: Die EU-Zeibersicherheitsagentur Enisa hat heimlich künstliche Intelligenz für Berichte eingesetzt und ist damit aufgeflogen.
00:02:46: Zwei Dokumente enthielten zahlreiche erfundene Quellen.
00:02:50: Forscher der Westfälischen Hochschule entdeckten, dass sechsundzwanzig von vierhundertzweiundneunzig Fußnoten in einem Bericht falsch waren.
00:02:59: Die fehlerhaften Links enthielten typische KI-Haluzinationen, in Niesersprach von menschlichen Fehlern.
00:03:06: Man habe die KI für kleinere redaktionelle Überarbeitungen genutzt.
00:03:11: Der Chaos-Computer-Club kritisierte den Vorgang als, Zitat, blamabel.
00:03:17: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass der Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT bei Hausarbeiten als Täuschungsversuch gilt, auch ohne explizites Verbot.
00:03:26: Ein Neuntklässler hatte die KI für ein Lesetagebuch im Englischunterricht verwendet.
00:03:31: Die Schule bewertete die Arbeit mit der Note sechs, woraufhin der Schüler klagte.
00:03:36: Das Gericht betonte nun, dass für schulische Leistungen grundsätzlich das Gebot der Eigenständigkeit gilt.
00:03:42: Die Anweisung, eine Aufgabe mit eigenen Worten zu bearbeiten, reicht aus, um die Verwendung generativer KI auszuschließen.
00:03:50: Der Beschluss dürfte weitreichende Folgen für Schulen sowie Universitäten haben.
00:03:55: Diese und weitere aktuelle Nachrichten finden Sie ausführlich auf heise.de.
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