Kurz informiert 22.10.2025 – früh

Shownotes

Kurz informiert liefert täglich die wichtigsten Nachrichten zu IT, Mobilem, Gadgets, Netzpolitik & Wissenschaft – heute mit der synthetischen Stimme von Isabel Grünewald:

  1. Whatsapp & Spam https://heise.de/-10792924
  2. Epic & Google https://heise.de/-10789360
  3. Weltraummüll https://heise.de/-10789340
  4. ePA https://heise.de/-10793008
  5. Google Play https://heise.de/-10793754

Redaktion: Gregor Schollmeyer

Hinweis: Dieser Podcast wird von einem Sponsor unterstützt. Alle Infos zu unseren Werbepartnern findet ihr hier: https://wonderl.ink/%40heise-podcasts

Transkript anzeigen

00:00:02: Kurz informiert bei Heise Online mit der synthetischen Stimme von Isabel Grünewald.

00:00:08: Am Mittwoch, den zwanzigsten Oktober, twenty-fünfundzwanzig mit der Frühausgabe.

00:00:14: WhatsApp führt ein neues System gegen Spam-Nachrichten ein.

00:00:17: Der Messenger plant, die Anzahl der Nachrichten zu begrenzen, die Nutzer versenden können.

00:00:22: Das Limit greift, wenn unbekannte Empfänger nicht auf Nachrichten reagieren.

00:00:27: WhatsApp rechnet alle unbeantworteten Nachrichten auf ein monatliches Budget an.

00:00:31: Wie hoch das Maximum ist, verrät das Unternehmen nicht.

00:00:35: Eine Warnung erscheint, wenn sich Nutzer dem Limit nähern.

00:00:38: Durchschnittsnutzer sollen die Grenze normalerweise nicht erreichen.

00:00:42: Die Maßnahme richtet sich gegen Menschen und Geschäfte, die massenhaft Nachrichten verschicken.

00:00:47: Bereits im April hatte WhatsApp die Broadcast-Funktion eingeschränkt.

00:00:52: Google muss die Öffnung seines Android-Ökosystems erneut verschieben.

00:00:56: Der neue Stichtag ist der neunundzwanzigste Oktober.

00:00:59: Sowohl Google als auch Kläger Epic Games stimmten dem Aufschub zu.

00:01:04: Ein US-geschworenen Gericht hatte Epic im Dezember, in allen Punkten recht gegeben.

00:01:11: Google wurde Wettbewerbswidrigesverhalten vorgeworfen.

00:01:14: Ab Ende Oktober muss Google seinen Play Store für alternative Stores öffnen.

00:01:19: Entwickler dürfen dann eigene Bezahlmethoden nutzen, ohne Provisionen an Google abzutreten.

00:01:25: Alternative App Stores müssen im Play Store angeboten werden.

00:01:29: Komplexere Änderungen wie der vollständige Zugang zum App-Katalog müssen erst bis Juli-Zweitausendsechsundzwanzig umgesetzt werden.

00:01:37: Die verfügungen gelten zunächst für drei Jahre.

00:01:41: In Westaustralien ist ein Raketenteil abgestürzt.

00:01:44: Das brennende Objekt wurde nahe einer Mine entdeckt.

00:01:48: Die Polizei bestätigte, dass es sich nicht um Flugzeugteile handelt.

00:01:52: Erste Analysen zeigen, dass das Objekt aus Kohlefaser besteht.

00:01:56: Ein niederländischer Satelliten-Experte vermutet Überreste einer chinesischen Rakete.

00:02:02: Das Objekt hatte beim Eintritt eine geschätzte Masse von dreihundert Kilogramm.

00:02:06: In Australien wird regelmäßig Weltraumschrott gefunden.

00:02:10: Die zunehmende Zahl an Raketenstaats erhöht die Menge gefährlicher Objekte im Weltall.

00:02:16: Die elektronische Patientenakte wirft weiter Datenschutzfragen auf.

00:02:20: Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage.

00:02:23: Versicherte können Zugriffsrechte nur institutionsbezogen vergeben.

00:02:28: Einzelne Dokumente lassen sich nicht gezielt für bestimmte Praxensperren.

00:02:32: Die Bundesregierung begründet dies mit mangelnder Praxistauglichkeit.

00:02:36: Abrechnungsdaten sollen künftig nicht mehr automatisch für alle einsehbar sein.

00:02:41: Bei besonders sensiblen Daten wie psychischen Erkrankungen müssen Ärzte auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

00:02:47: Weitere Schutzmechanismen sind nicht geplant.

00:02:50: Experten kritisieren, dass psychisch erkrankte Patienten oft keine komplexen Datenschutzentscheidungen treffen können.

00:02:57: Eine systematische Evaluation des Opt-Out-Verfahrens ist nicht vorgesehen.

00:03:02: Ein siebenjähriger Junge hat im Google Play Store Spiele und Spielenhalte für über dreißigtausend Euro bestellt.

00:03:10: Das Landgericht Karlsruhe entschied nun, dass der Vater die Summe zahlen muss.

00:03:14: Innerhalb von ein einhalb Jahren tätigte das Kind ein tausend zweihundertzehn Bestellungen.

00:03:20: Laut Gericht durfte sich Google aufgrund der langen Nutzungsdauer darauf verlassen, dass die Käufe autorisiert waren.

00:03:27: Der Vater hatte das Arbeitstablet nach Tests seinem Sohn überlassen.

00:03:31: Er verzichtete auf verfügbare Schutzmaßnahmen wie Ausgabenlimits.

00:03:35: Die Bestellbestätigungen gingen an eine unbeobachtete E-Mailadresse.

00:03:40: Diese und weitere aktuelle Nachrichten finden Sie ausführlich auf heise.de.

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